Erste Lockerungen für Geimpfte
Neue Niedersächsische VO leicht geändert ab heute
Liebe Angehörige und Besucher,
aufgrund der steigenden Zahlen sind wir alle nach wie vor an die konsequente Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gebunden. Die seit heute bis vorerst 09. Mai geltende Niedersächsische Verordnung hat sich nicht wesentlich geändert. Neu ist jedoch, dass nun Geimpfte, ab 15 Tage nach der 2. Impfung nicht mehr getestet werden müssen. Besuche sind weiterhin vorher anzumelden, und für Nichtgeimpfte ist ein Schnelltest, der möglichst hier vorort gemacht werden sollte, erforderlich. Auf die Plexiglasscheibe und Trennung verzichten wir seit einiger Zeit. Da in unserem Hause noch nicht die Durchimpfquote von 90% bei Bewohnern (erreicht, aber wir haben noch ein paar neuaufgenommene Bewohner, die noch keinen vollständigen Impfschutz haben) vor allem aber bei den Mitarbeitern erreicht ist, bleibt die Lage leider noch kritisch. Bitte halten Sie sich auch und vor allem zu Ihrem eigenen Schutz bei Ihrem Besuch weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln und tragen in jedem Fall Ihren Mund-Nasen-Schutz.
Herzliche Grüße
Ricarda Hasch