Besuche nur mit Schnelltest
Testpflicht für Besucher
Liebe Angehörige,
vorab, es geht es uns Gott sei Dank allen weiterhin gut! Seit dem 16.12. dürfen gemäß der Niedersächsischen Verordnung nun nur noch Besuche im Haus erfolgen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, das gilt auch für unsere innenliegenden Besuchsräume. Bitte planen Sie für Ihre angemeldeten Besuche ca. 20 Minuten Vorlauf für die Abstrichnahme ein.
Bleiben Sie alle gesund!!!
Ricarda Hasch